Viele Geigen hängen hintereinander in einem Geigenschrank

Mietanrechnung

Bezahlte Mieten sind bei uns nicht verloren! Wenn die Schüler*innen bzw. deren Eltern später bei uns ein Instrument aus der jeweils gemieteten Instrumentenkategorie (Geige, Bratsche, Cello oder Kontrabass) kaufen, werden in der Vergangenheit bezahlte Mieten wie folgt angerechnet:

  • Beim Kauf eines Schülerinstrumentes Modell „Mini“ oder „Junior“ werden 12 bezahlte Monatsmieten angerechnet.

  • Beim Kauf eines Schülerinstrumentes „Student“ werden 14 bezahlte Monatsmieten angerechnet.

  • Beim Kauf eine Schülerinstrumentes Modell „Concertina“ werden 20 bezahlte Monatsmieten angerechnet.

  • Beim Kauf eines Schülerinstrumentes „Orchester“ werden 22 bezahlte Monatsmieten angerechnet.

  • Beim Kauf eines Meisterinstrumentes werden alle bezahlten Mieten für Modell "Mini" (für ein Kind) vom Kaufpreis abgezogen, oder unabhängig von der Größe des Instrumentes, die letzten drei Jahre Mietzeit.